Comakers Makerspace


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – COMAKERS

Tischlerei und Makerspace Graz e.U.

Betreiber / Vertragspartner:

Oliver Hödl Mst., COMAKERS – Tischlerei & Makerspace e.U.

Firmenbuch: FN646658v

Puntigamer Straße 127, 8055 Graz

Internet: www.comakers.at

E-Mail: info@comakers.at

Telefon: +43699/118 74 129

Stand: 17.5.2026

1. Geltungsbereich & Begriffe

1.1 Diese AGB regeln die Nutzung der Räumlichkeiten, Maschinen und Leistungen der Firma

COMAKERS Tischlerei und Makerspace e.U. (im Folgenden „Makerspace“ oder „Betreiber“) durch

Kunden, Kursteilnehmende und Mieter (zusammen „Nutzer:innen“). Sie gelten für Verbraucher (§ 1

KSchG) und Unternehmer (B2B).

1.2 Ergänzend gelten Hausordnung, Sicherheitsunterweisungen (SU) sowie Maschinenunterweisung

(SU/HMU/SMU/LU/3DU/CNCU) und die jeweils gültigen Preislisten als Vertragsbestandteile.

1.3 Nutzer:innen: Personen, die ein gültiges Nutzungspaket erworben, eine Kursgebühr entrichtet

oder eine Miete bezahlt haben.

1.4 Schlüssel/elektronischer Zugang: persönliches Zugangsmittel.

2. Vertragsschluss & Buchung

2.1 Nutzungsvertrag, Raumbuchungen und Kurse werden per E-Mail, Website oder Anmeldeformular

beantragt und vom Betreiber bestätigt.

2.2 Zahlung: ausschließlich Vorauszahlung per Überweisung nach Rechnungserhalt; Fälligkeit sofort,

sofern nicht anders angegeben. Nutzungen und Termine erfolgen erst nach Zahlungseingang.

2.3 Der Betreiber kann Anträge ohne Angabe von Gründen ablehnen (z. B. Kapazität,

Sicherheitsgründe).

3. Nutzungsvertrag, Laufzeit & Kündigung

3.1 Nutzungsverträge sind ohne Mindestlaufzeit monatlich kündbar. Eine Verlängerung erfolgt nur

durch erneute Buchung durch die Nutzer:innen.

3.2 Wichtige Gründe zur sofortigen Beendigung: Zahlungsverzug trotz Mahnung, Weitergabe von

Zugangsmitteln, grobe oder wiederholte Verstöße gegen AGB, Hausordnung oder

Sicherheitsvorgaben. Zugangsmittel sind bei Vertragsende unverzüglich zurückzugeben.

2/7

4. Zugang, Schlüssel & Identifikation

4.1 Zugang nur mit personalisierter App bzw. Schlüssel; nicht übertragbar. Verlust ist sofort zu

melden; Ersatzkosten laut Preisliste.

4.2 Der Betreiber kann Zutrittskontrollen durchführen und das Hausrecht ausüben (Verweis, Sperre).

4.3 Besuch von Dritten

Der Zutritt von nicht autorisierten Personen (z. B. Gäste, Begleitpersonen) in den Makerspace ist

grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung des

Betreibers. Nutzer:innen haften für alle Schäden, die durch unbefugte Besucher verursacht werden.

5. Sicherheitsunterweisungen, Maschinen- & Arbeitsplatznutzung

5.1 Sicherheitsunterweisung (SU)

Vor der ersten Nutzung des Makerspace ist die Teilnahme an einer Sicherheitsunterweisung (SU)

verpflichtend.

Diese vermittelt die grundlegenden Sicherheitsregeln, Verhaltensvorschriften, Notfallmaßnahmen,

Brandschutz und den korrekten Einsatz persönlicher Schutzausrüstung (PSA).

Die SU ist Voraussetzung für jede Nutzung der Werkstätten, Arbeitsbereiche und Maschinen.

5.2 Handmaschinenunterweisung (HMU)

Für die Nutzung mobiler und handgeführter Maschinen (z. B. Bohrmaschinen, Oberfräsen, Stichsägen,

Schleifgeräte, Akkuwerkzeuge) ist zusätzlich eine Handmaschinenunterweisung (HMU) erforderlich.

Diese behandelt die sichere Handhabung, typische Gefahren, geeignete Materialien,

Arbeitsmethoden, Schutzmaßnahmen sowie korrekte Wartung und Aufbewahrung.

Nach erfolgreicher Teilnahme ist die selbständige Nutzung der freigegebenen Handmaschinen

erlaubt.

5.3 Standmaschinenunterweisung (SMU)

Für die Nutzung stationärer Maschinen (z. B. Formatkreissäge, Abricht- und Dickenhobel, Bandsäge,

Ständerbohrmaschine, stationäre Schleifmaschinen, Frästisch) ist eine Standmaschinenunterweisung

(SMU) verpflichtend.

Diese Unterweisung vermittelt Aufbau, Funktionsweise, Schutzeinrichtungen, zulässige Materialien,

Arbeitsweisen und Notfallmaßnahmen.

Erst nach erfolgreicher Teilnahme und Bestätigung der SMU dürfen Standmaschinen eigenständig

benutzt werden.

5.4 Spezialmaschinenunterweisungen

Für die Nutzung spezifischer Maschinen sind zusätzliche, maschinenspezifische Unterweisungen

erforderlich. Dazu zählen:

Lasercutter-Unterweisung (LU):

Vermittelt sichere Bedienung, Materialvorgaben (z. B. Verbote für PVC, Vinyl, ABS usw.), Brandschutz,

Abgasmanagement und Wartung. Hinweis: Nur Materialien aus der aktuellen Materialfreigabeliste

sind zugelassen.

3D-Drucker-Unterweisung (3DU):

Beinhaltet sichere Handhabung, Materialkenntnis (z. B. PLA, PET-G, Resin), Druckparameter,

Brandschutz und Reinigung.

CNC-Fräsen-Unterweisung (CNCU):

Umfasst Aufbau, Programmierung, Werkzeugwechsel, Materialvorgaben, Schutzeinrichtungen und

Notfallprozeduren.

Freigabe: Die Nutzung dieser Maschinen ist erst nach erfolgreicher Teilnahme an der jeweiligen

3/7

Spezialunterweisung und Dokumentation durch den Betreiber gestattet.

5.5 Eigenverantwortung und Sorgfaltspflicht

Nutzer:innen arbeiten im Makerspace eigenverantwortlich. Sie verpflichten sich,

• alle Sicherheits-, Bedienungs- und Aushanghinweise einzuhalten,

• nur Arbeiten auszuführen, deren sichere Handhabung sie beherrschen,

• geeignete PSA (z. B. Schutzbrille, Gehörschutz, Arbeitskleidung usw.) zu tragen,

• Arbeitsplätze sauber und geordnet zu hinterlassen,

• und bei Unsicherheiten das Personal zu konsultieren.

Der Betreiber stellt Infrastruktur und Geräte bereit, übernimmt jedoch keine Aufsichtspflicht über

einzelne Arbeitsschritte.

5.6 Weisungsrecht des Betreibers

Das Personal des Betreibers ist berechtigt, die Nutzung einzelner Maschinen, Geräte oder

Arbeitsbereiche vorübergehend oder dauerhaft zu untersagen, wenn Sicherheitsvorschriften nicht

eingehalten oder Maschinen unsachgemäß verwendet werden.

Den Anweisungen des Personals ist unverzüglich Folge zu leisten.

Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Entgelte besteht in diesem Fall nicht.

5.7 Dokumentation und Nachweis

Alle Unterweisungen (SU, HMU, SMU usw.) werden vom Betreiber dokumentiert.

Die Nutzer:innen bestätigen ihre Teilnahme durch Unterschrift oder elektronische Zustimmung.

Der Betreiber ist berechtigt, vor der Nutzung den Nachweis über absolvierte Unterweisungen zu

verlangen.

5.8 Freigaben von Maschinen und Sperre

Freigaben gelten personenbezogen und sind nicht übertragbar.

Bei Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften, unsachgemäßer Nutzung oder Gefährdung anderer

Personen kann eine Freigabe sofort widerrufen oder gesperrt werden.

Eine Wiederfreigabe kann von einer erneuten Unterweisung abhängig gemacht werden.

5.9 Haftung im Zusammenhang mit Unterweisungen

Die Unterweisungen dienen ausschließlich der Sicherheitsaufklärung und sollen den sicheren Betrieb

der Maschinen ermöglichen. Sie stellen keine berufliche Ausbildung oder gewerbliche Schulung im

Sinne der Gewerbeordnung dar. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung oder fehlerhafte Anwendung

der vermittelten Inhalte entstehen, haftet der Betreiber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Für Personenschäden gilt Abschnitt 12.2 dieser AGB.

6. Reservierung, Nutzung & Verfügbarkeit

6.1 Maschinen und Arbeitsplätze werden nach dem Prinzip „First-Come-First-Served“ vergeben, mit

Vorrang für angekündigte Kurse, Unterweisungen und Wartungsarbeiten des Betreibers. Nutzer:innen

werden über geplante Sperrzeiten durch Aushang und auf der Website informiert.

6.2 Es besteht kein Anspruch auf permanente Verfügbarkeit von Werkzeugen oder Geräten (z. B. bei

Wartung, Defekten, Veranstaltungen, Kursen oder behördlichen Auflagen).

Rückerstattung ist bei vorübergehender Nicht-Verfügbarkeit ausgeschlossen, sofern der Betreiber die

Beeinträchtigung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Durchführung von Kursen,

Unterweisungen oder anderen im Vorhinein angekündigten Veranstaltungen durch den Betreiber gilt

nicht als vorsätzliche oder grob fahrlässige Beeinträchtigung der Verfügbarkeit im Sinne dieser

Bestimmung. Nutzer:innen werden über geplante Kurszeiten durch Aushang im Makerspace und auf

der Website informiert.

4/7

7. Material, Eigenmaschinen & unzulässige Nutzung

7.1 Mitgebrachtes Material muss den technischen Spezifikationen der Maschinen entsprechen. Für die

Lasercutter sind ausschließlich die in der Materialfreigabeliste (verfügbar vor Ort) aufgeführten

Materialien zugelassen. Bei Verwendung nicht freigegebener Materialien (z.B. PVC, Vinyl, ABS usw.)

haften Nutzer:innen für alle entstandenen Schäden an Maschinen, Gesundheit und Dritten.

7.2 Die Nutzung eigener Maschinen oder Geräte ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bedürfen

einer schriftlichen Genehmigung des Betreibers und setzen voraus, dass:

• die Maschine den geltenden Sicherheitsnormen entspricht,

• Nutzer:in eine gültige Unterweisung für vergleichbare Geräte nachweisen kann,

• der Betreiber von jeder Haftung für Schäden durch die Eigenmaschine freigestellt wird.

7.3 Illegale Zwecke (insbesondere Schwarzarbeit) sind untersagt; Verstöße führen zur Sperre und

gegebenenfalls Anzeige.

8. Pflichten der Nutzer:innen & Ordnung

8.1 Schonender Umgang mit Einrichtung, Maschinen und Werkzeugen gilt als vereinbart und wird in

den Unterweisungen besonders berücksichtigt. Nutzer:innen haften für Beschädigungen, die sie durch

grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursachen. Mängel oder Defekte sind sofort zu melden. Der

Arbeitsplatz, die Werkzeuge und Maschinen und der benutzte Arbeitsbereich ist sauber und

aufgeräumt zu hinterlassen. Alle Gerätschaften sind wieder auf ihren angestammten Platz zu

verbringen.

8.2 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist eigenverantwortlich zu verwenden, Sicherheitsregeln sind

einzuhalten und gefährdendes Verhalten ist verboten.

8.3 Verbrauchsmaterialien sind sparsam zu verwenden (z. B. keine Papierhandtücher zum Auftragen

von Möbelölen).

8.4 Stromsparen: In nicht genutzten Räumen und Hallenteilen ist das Licht auszuschalten. Unnötiges

Laufenlassen von Maschinen ist zu unterlassen.

8.5 Beschädigungen sind unverzüglich zu melden.

8.6 Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

9. Preise, Abrechnung & Zahlungsverzug

9.1 Preise laut jeweils aktueller Preisliste.

9.2 Zahlung erfolgt vorab per Überweisung nach Rechnungserhalt; die Paketlaufzeit startet erst mit

erfolgter Zahlung.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; zusätzlich kann der Zugang gesperrt

werden, bis der offene Betrag beglichen ist.

10. Widerrufsrecht (B2C) & Ausnahmen (FAGG)

10.1 Bei Fernabsatz an Verbraucher besteht ein 14-tägiges Rücktrittsrecht (FAGG).

10.2 Ausnahmen: Kein Widerrufsrecht besteht für Dienstleistungen, die in den Räumlichkeiten des

Makerspace erbracht werden (z. B. Workshops mit fixem Datum vor Ort). Für rein digitale Angebote

(z. B. Online-Kurse) gilt das 14-tägige Widerrufsrecht nach FAGG, sofern keine sofortige

Leistungserbringung vereinbart wurde. Ebenso entfällt das Widerrufsrecht bei vollständig erbrachten

5/7

Dienstleistungen innerhalb der Frist, wenn der Verbraucher vorher ausdrücklich zugestimmt und seine

Kenntnis vom Verlust bestätigt hat.

10.3 Für Unternehmer (B2B) besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach FAGG.

10.4 Ein Muster-Widerrufsformular wird auf Verlangen bereitgestellt. Dieses Widerrufsrecht gilt nur

für Verbraucher im Sinne des KSchG.

11. Stornierungen (Kurse/Workshops)

11.1 Stornobedingungen für Verbraucher (B2C)

Die Stornogebühren dienen dem Ausgleich der durch die Absage entstandenen Fixkosten (z. B.

Trainerhonorare, Materialbeschaffung, Raumreservierung, Vorbereitung der Maschinen und Planung

der Ressourcen und Kursplätze).

Die Staffeln lauten:

• bis drei Wochen vor Kursbeginn: kostenlos

• zwei bis drei Wochen vor Kursbeginn: 25 % der Kursgebühr

• zwei Wochen bis sieben Tage vor Kursbeginn: 50 %

• weniger als sieben Tage vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Kursgebühr

11.2 Ausnahme bei Krankheit oder höherer Gewalt:

Bei Vorlage eines ärztlichen Attests oder Nachweises höherer Gewalt (z. B. behördliche Anordnung)

wird die Stornogebühr auf 50 % der Kursgebühr reduziert, sofern die Absage mindestens 3 Tage vor

Kursbeginn erfolgt.

11.3 Stornobedingungen für Unternehmer (B2B)

• Bis zwei Wochen vor Kursbeginn: kostenlos

• zwei Wochen bis sieben Tage vor Kursbeginn: 50 % der Kursgebühr

• Weniger als sieben Tage vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Kursgebühr

11.4 Ersatzteilnehmer

In beiden Fällen (B2C und B2B) kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden, sofern dieser die

Sicherheitsvoraussetzungen (z. B. absolvierte Unterweisungen nach Abschnitt 5) erfüllt. Der

ursprüngliche Teilnehmer bleibt für die Kurskosten haftbar.

11.5 Kurse, welche mehrfach angeboten werden, können bis zu einer Woche vor Kursbeginn einmalig

auf einen anderen Termin umgebucht werden, sofern Plätze verfügbar sind. Bei Umbuchungen gelten

die Stornobedingungen für den neuen Termin.

11.6 Rückerstattung bei Absage durch den Betreiber

Wird ein Kurs durch den Betreiber abgesagt (z. B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl, Krankheit des

Trainers oder höherer Gewalt), erfolgt eine vollständige Rückerstattung bereits bezahlter Gebühren.

Weitergehende Ansprüche (z. B. für Reisekosten oder entgangenen Gewinn) sind ausgeschlossen.

12. Haftung & Gewährleistung

12.1 Die Nutzung des Makerspace, der Maschinen, Werkzeuge und Werkstätten erfolgt

eigenverantwortlich. Nutzer:innen haften für Schäden, die sie durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz

verursachen. Die Haftung des Betreibers für Personenschäden bleibt davon unberührt (siehe § 12.2).

12.2 Der Betreiber haftet uneingeschränkt für Personenschäden im Sinne des § 1325 ABGB. Eine

Einschränkung oder ein Ausschluss dieser Haftung ist gesetzlich nicht zulässig (§ 6 Abs 1 Z 9 KSchG).

12.3 Im Übrigen ist die Haftung des Betreibers – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Vorsatz und

grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für Personenschäden bleibt davon unberührt und richtet

sich ausschließlich nach § 12.2. Für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, indirekte Schäden,

6/7

Datenverluste oder Folgeschäden wird nicht gehaftet.

12.4 Die Haftung für mitgebrachte Gegenstände, Werkstücke, Materialien und Datenträger ist auf

grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Der Betreiber empfiehlt, Wertgegenstände nicht im

Makerspace zu lagern oder eine eigene Versicherung abzuschließen. Für abgeschlossene Schränke

oder Spinde gilt die Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Betreibers.

12.5 Der Betreiber schuldet keine Überprüfung der von Nutzer:innen mitgebrachten Materialien oder

Werkstücke auf Eignung, Stabilität oder Sicherheit.

12.6 Für Maschinen, Anlagen oder Werkzeuge, die von Nutzer:innen eigenständig bedient werden,

übernimmt der Betreiber keine Gewährleistung für die Fehlerfreiheit der Ergebnisse oder

Funktionsweise.

12.7 Empfehlung zum Versicherungsschutz:

Der Betreiber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Nutzung der Werkstätten, Maschinen und

Anlagen eigenverantwortlich erfolgt.

Es wird empfohlen, eine private Unfallversicherung sowie gegebenenfalls eine Haftpflichtversicherung

abzuschließen, die Schäden aus Eigen- oder Drittschäden im Rahmen der Nutzung des Makerspace

abdeckt.

Ein Nachweis darüber ist nicht erforderlich.

13. Geistiges Eigentum & Ergebnisse

13.1 An eigenen Projektergebnissen behalten Nutzer:innen ihre Rechte.

13.2 Logos, Marken, Vorlagen und Schulungsunterlagen des Betreibers sind geschützt; keine

Verwertungsrechte ohne Zustimmung.

13.3 Nutzer:innen sind verpflichtet sicherzustellen, dass ihre Projekte keine Schutzrechte Dritter

verletzen.

14. Datenschutz

14.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Verwaltung der

Nutzungsverhältnisse verarbeitet.

Details enthält die Datenschutzerklärung auf der Website. Betroffenenrechte (Art. 15 ff DSGVO)

werden gewahrt; Anfragen an die oben genannte Adresse. Die Dokumentation von Unterweisungen

(SU, HMU, SMU usw.) erfolgt in elektronischer Form und wird für die Dauer der

Nutzungsberechtigung sowie 2 Jahre darüber hinaus gespeichert. Nutzer:innen haben das Recht auf

Auskunft, Berichtigung oder Löschung ihrer Daten gemäß DSGVO.

15. Hausrecht & Ausschluss

15.1 Der Betreiber übt das Hausrecht aus. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen

Sicherheit oder Ordnung (z. B. Gefährdung anderer Nutzer:innen, illegale Tätigkeiten) kann der

Zugang sofort untersagt werden. Bereits bezahlte Entgelte werden in diesem Fall nicht rückerstattet.

Bei erstmaligen, leichten Verstößen (z. B. Vergessen der PSA) erfolgt eine schriftliche Verwarnung. Bei

wiederholten Verstößen kann eine anteilige Rückerstattung (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von

20 %) erfolgen.

15.2 Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann der Betreiber von seinem Hausrecht

Gebrauch machen und eine dauerhafte Sperre aussprechen.

7/7

16. Änderungen der AGB/Preislisten

16.1 Der Betreiber kann AGB und Preislisten mit einer Frist von mindestens 1 Monat mit Wirkung für

die Zukunft ändern. Nutzer:innen werden per E-Mail und durch Aushang im Makerspace informiert.

Bei Verbrauchern (B2C) gilt dies nur, soweit die Änderung zumutbar und nicht gröblich

benachteiligend ist. Bei wesentlichen Nachteilen (z. B. Preiserhöhungen über 10 %) besteht ein

Sonderkündigungsrecht mit 14-tägiger Frist ab Ankündigung.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Anwendbares Recht: österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen.

17.2 Gerichtsstand: Für Unternehmer (B2B) ist das sachlich zuständige Gericht in Graz vereinbart; für

Verbraucher (B2C) gelten die gesetzlichen Gerichtsstände am Wohnsitz des Verbrauchers.

17.3 Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein

oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt diejenige österreichische

gesetzliche Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten

kommt.

Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.

Diese Webseite verwendet Cookies. Hier kannst du auswählen, welche Cookies du zulassen willst und deine Auswahl jederzeit ändern. Klickst du auf 'Akzeptieren', stimmst du der Verwendung von Cookies zu.